Verkehrsmedizin
Besteht – z. B. nach einer Operation (z. B. einer Knochenumstellung, einer Hüftprothese oder einer Unfalloperation), dem Ausbruch einer chronischen Erkrankung, einem Tumorleiden oder der dauerhaften Medikation eines Opiates eine Gefährdung im Straßenverkehr für sich oder andere, oder wird sie auch nur von der Verkehrsbehörde vermutet, ist eine medizinische Eignungsprüfung vorgeschrieben. In unserer Praxis bieten wir an, Ihnen ein verkehrsmedizinisches Gutachten auszustellen. Zuvor führen wir mit Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch, indem wir die genaue Problematik besprechen und Risikofaktoren abklären.